Schiessbetrieb
Obligatorische Bundesübung 2011 |
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04. Mai 2011 |
Mittwoch |
18:00 - 19:30 Uhr |
08. Juni 2011 |
Mittwoch |
18:00 - 19:30 Uhr |
10. August 2011 |
Mittwoch |
18:00 - 19:30 Uhr |
24. August 2011 |
Mittwoch |
18:00 - 19:30 Uhr |
Hinweis: |
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Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2011 sind schiesspflichtig:
Armeeangehörige welche 2010 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1976.
Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden sind nicht mehr schiesspflichtig.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mind. 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Wiederholungen des obligatorischen Programmes, erfolgen mit Kaufmunition zu Lasten des Schützen.
Sicherheitsvorschriften:
Vor dem Betreten des Schiessstandes sind alle Waffen zu entladen.